Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaM) nach SGB II §16i

Wiedereinstieg in die Berufswelt in kleinen Schritten

Die WaBeQ bietet langzeitarbeitslosen Bremerinnen und Bremern die Möglichkeit des Wiedereinstiegs in Arbeit. In verschiedenen Bereichen können Sie den Weg in geregelte Arbeit zurückfinden, 

z. B. als Hausmeister/in, als Küchenhilfe in Kantinen, als Hauspörtner/in und weiteres.

Offene Stelle entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen „Beschäftigungen“.

A. Beckmann

Leitung

Getreidestr. 16/18

28217 Bremen

0421 9896 0582

a.beckmannl(at)wabeq.de

Die Maßnahme „Beschäftigungsförderung Lohn/Anleitung nach §16i und §16e“ wird im Rahmen des Programms „Teilhabe am Arbeitsplatz“ durch die Freie Hansestadt Bremen und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Gefördert durch

Im Überblick

  • Ziel
    Ziel des Angebotes ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen die soziale Teilhabe durch eine längerfristige Beschäftigung zu ermöglichen. Mittel- bis langfristiges Ziel ist, Übergänge in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen.
  • Zielgruppe
    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Inhalte
    » Je nach Standort, Tätigkeit und Betrieb gibt es spezifische Inhalte und Aufgaben, welche durch entsprechende Anleiter/innen betreut werden. Zudem erhalten Teilnehmende eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“),die unterstützt, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und den Übergang in eine sich anschließende Beschäftigung zu unterstützen. Bestandteil des Coachings sollen auch die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die ein Arbeitgeber stellt. Die WaBeQ bietet Stellen im Bereich Fahrradmonteur/in, als Hauspförtner/in, in der Gastronomie oder als Küchenhilfe, Hausmeistertätigkeiten als Concièrge oder als Energieberater/in im Projekt Stromspar-Check. Wenn Sie mehr über die einzelnen Bereiche erfahren möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
  • Voraussetzungen
    » Mindestalter: 25
    » Wohnhaft in Bremen und Kundin/Kunde beim Jobcenter.
    » Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) von sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre, sofern Sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.
    » Schwerbehinderte Menschen und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft erhalten nach einem durchgehenden Leistungsbezug von fünf Jahren ebenfalls Zugang zur Förderung.
  • Leistungen
    Die Beschäftigung wird gefördert und umfasst einen
    Lohnkostenzuschuss, Coaching sowie die Übernahme von Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten.
    Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt insgesamt fünf Jahre (nach § 16i Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB II).
  • Freie Plätze
    Nehmen Sie Kontakt zur Leitung auf.
    Oder sehen Sie auf die Seite www.wabeq.de/beschäftigung
  • Bereich
    » Beschäftigung
  • Projektlaufzeit
    » 31.12.2024