17. Mai 2024
INFO: Die Charta der Grundrechte (GRC)
Mit der Charta der Grundrechte hat die Europäische Union erstmals einen rechtlich verbindlichen Katalog von Bürgerfreiheiten, Grundrechten und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger formuliert. An die neu formulierten Grundrechte sind einerseits die Organe der Europäischen Union gebunden, andererseits auch die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht ausführen. Die Charta verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit. Sie stärkt die Europäische Union als Grundrechts- und Wertegemeinschaft.
Es geht in der Charte der Grundrechte u.a. um die Rechte der Teilnehmenden hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten, hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, hinsichtlich des Rechts auf Bildung, hinsichtlich des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, hinsichtlich der Gleichheit von Frauen und Männern, hinsichtlich der Integration von Menschen mit Behinderung und hinsichtlich des Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des ESF-Bremen.